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OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt
#8
Der BGH entscheidet zum Fall der OLG München, dass er nicht entscheidet. Beschluss Az. XII ZB 81/09 vom 28. April 2010. Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf

24 lange Seiten, die sich inhaltlich phrasenhaft (vor allem die Leier vom Kindeswohl) im Kreis drehen, schliesslich darin münden, dass das OLG ergebnisoffen nochmal entscheiden soll: "Sollte schließlich eine stärkere Bindung des Kindes zur Mutter den Ausschlag geben, wird darauf hinzuwirken sein, dass eine verbindliche Umgangsregelung getroffen wird."

Entschieden wurde nichts trotz der ursprünglichen Aussage des Kindes, nicht nach Mexiko zu wollen, aber viel Unwohlsein angerührt. Der BGH schiebt alles ab, der Verfahrenspfleger soll anders eingesetzt werden, das OLG soll das Kind anders (nämlich extra) anhören, sie sollen die JA-Stellungnahmen genauer lesen sie sollen den Vater nochmal unter die Lupe nehmen.

Wie bei allen diesen "Entscheidungen" ist die Verfahrensdauer und der Instanzenweg eine eigene Entscheidung. Solange alles in der Schwebe ist, hat der auswanderungswillige Elternteil Monat für Monat, Jahr für Jahr reiche Gelegenheit, das Kind auf die Auswanderung zu trimmen und zu manipulieren. Das schimmert auch im vorliegenden Fall durch, wo das Kind erst dableiben wollte, Monate später plötzlich nicht mehr.
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RE: OLG München 2 UF 1818/08 vom 9.4.2009: Auswandern mit Kind erlaubt - von p__ - 19-08-2010, 13:21

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