Ja. Es ist ein großer Fortschritt Richtung Gleichstellung von Vätern und Kindern festzustellen.
Lag die Entscheidung zur geS unehelicher Kinder und nicht-verheirateter Väter vorher in der Willkür der Müttern, so liegt sie nun in der wilkürlichen Auslegung des Kindeswohls bei den Gerichten. So, wie das auch schon für eheliche Verhältnisse galt.
§ 1671 BGB begrüßt nun ALLE Kinder und Väter in nahezu Gleichstellung. Bravo!
Es wird weiterhin ein Antrag der Kindesmutter oder das vorgesehene Veto ausreichen, damit ein Gericht feststellt:
"Die Bedenken der Kindesmutter bzw. ihr Antrag auf Alleinsorge zeigen, daß die Grundlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge fehlt."
So wird das zukünftig für alle ablaufen, ohne daß Diskriminierung zu rügen sein wird.
Das BVerfG hat sich in seiner Entscheidung ganz eng am Zaunegger-Urteil orientiert, das lediglich fehlende Justizgewährung als diskriminierend ansah. Mehr nicht!
Ich erwarte eine Regelung vom Gesetzgeber, die auf ein Antragsrecht hinausläuft, eng am EGMR- und BVerfG-Urteil ausgerichtet.
'Das Bollwerk' will keine Väter!
Für mich gilt mehr denn je:
Bald sind meine Kinder in einem Alter, da sind SIE die höchsten Richter.
Zeit, Geld und Nerven investiere ich unmittelbar in meine Kinder. Ihre Kindheit ist verdammt schnell vorbei. Ich genieße jede Minute mit ihnen. Die tatsächliche Beziehung nehmen meine Kinder in ihre Herzen auf, stärkt sie, trägt sie auf ihren Wegen, auch wenn ich längst nicht mehr sein werde. Kampf mit Politik, Ämtern und Justiz dagegen...
Aber das muß jeder für sich entscheiden. Denke ich.
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Lag die Entscheidung zur geS unehelicher Kinder und nicht-verheirateter Väter vorher in der Willkür der Müttern, so liegt sie nun in der wilkürlichen Auslegung des Kindeswohls bei den Gerichten. So, wie das auch schon für eheliche Verhältnisse galt.
§ 1671 BGB begrüßt nun ALLE Kinder und Väter in nahezu Gleichstellung. Bravo!

Es wird weiterhin ein Antrag der Kindesmutter oder das vorgesehene Veto ausreichen, damit ein Gericht feststellt:
"Die Bedenken der Kindesmutter bzw. ihr Antrag auf Alleinsorge zeigen, daß die Grundlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge fehlt."
So wird das zukünftig für alle ablaufen, ohne daß Diskriminierung zu rügen sein wird.
Das BVerfG hat sich in seiner Entscheidung ganz eng am Zaunegger-Urteil orientiert, das lediglich fehlende Justizgewährung als diskriminierend ansah. Mehr nicht!
Ich erwarte eine Regelung vom Gesetzgeber, die auf ein Antragsrecht hinausläuft, eng am EGMR- und BVerfG-Urteil ausgerichtet.
'Das Bollwerk' will keine Väter!
Für mich gilt mehr denn je:
Bald sind meine Kinder in einem Alter, da sind SIE die höchsten Richter.
Zeit, Geld und Nerven investiere ich unmittelbar in meine Kinder. Ihre Kindheit ist verdammt schnell vorbei. Ich genieße jede Minute mit ihnen. Die tatsächliche Beziehung nehmen meine Kinder in ihre Herzen auf, stärkt sie, trägt sie auf ihren Wegen, auch wenn ich längst nicht mehr sein werde. Kampf mit Politik, Ämtern und Justiz dagegen...
Aber das muß jeder für sich entscheiden. Denke ich.
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