19-08-2010, 18:16
(19-08-2010, 15:40)BMJ Newsletter schrieb: Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Das kann man mit gemischten Gefühlen betrachten. Will BMJ eine Klagewelle? Oder wollen sie darauf vorbereiten, dass es auch bei der Übergangslösung bleiben könnte?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #