So sieht es aus:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...etern.html#
Und so ein Beschluß ist kaum noch aus der Welt zu bringen, denn zur Abänderung Bedarf es nun des § 1696 BGB mit neuen trifftigen Gründen und hoher Schwelle.
Den Vorgaben aus Karlsruhe und Straßburg wurde entsprochen!
Da ist nichts mehr zu reißen.
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http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...etern.html#
Und so ein Beschluß ist kaum noch aus der Welt zu bringen, denn zur Abänderung Bedarf es nun des § 1696 BGB mit neuen trifftigen Gründen und hoher Schwelle.
Den Vorgaben aus Karlsruhe und Straßburg wurde entsprochen!
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