21-08-2010, 09:21
Warum hatte der Vater lediglich ersatzweise auf das gemeinsame Sorgerecht geklagt?
Warum nicht auf das gemeiname Sorgerecht und erwastzweise alleiniges?
So wäre m.E. ein passender Schuh draus geworden.
Entsprechend fiel dann wohl auch die Begründung des OLG aus.
Genauer werden wir es erst wissen, wenn uns der Beschluss vorliegt.
Warum nicht auf das gemeiname Sorgerecht und erwastzweise alleiniges?
So wäre m.E. ein passender Schuh draus geworden.
Entsprechend fiel dann wohl auch die Begründung des OLG aus.
Zitat:Hier jedoch hätten beide Elternteile "die alleinige Sorge für sich reklamiert und sich darauf berufen, mit dem jeweils anderen Elternteil (...) nicht mehr kommunizieren zu können bzw. zu wollen". Deshalb könne nur einer die Sorge allein ausüben. Im konkreten Fall sei dies nach Abwägung aller Umstände die Mutter.
Genauer werden wir es erst wissen, wenn uns der Beschluss vorliegt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)