Dieses ganze Sorgerechtskonzept ist doch für die Tonne, hochgradige Scharlataterie.
Warum soll denn nur einer das Sorgerecht haben, wenn die Eltern nicht miteinander können? Das ist für mich nicht schlüssig!
Die Alleinsorge bietet kaum Vorteile im Verhältnis zu den Nachteilen, die auf Seiten des Entsorten entstehen. Solche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte eines Elternteiles und auch eines Kindes sind völlig unverhältnismäßig, verstoßen gegen Elternrechte, Kinderrechte, Schutz der Famile und des Familienlebens.
Alleinsorge verhindert regelrecht, was andererseits erwünscht ist: Kooperation, Gespräch, Austausch usw.
Ohne Sorgerecht keine unverfälschten Informationen aus der Schule, weitgehend keine Hilfeansprüche aus SGB VIII, vom Jugendamt, keine Auskünfte von Ärzten usw.
Alleinsorge verursacht oft mehr Streit, als sie vermeiden soll.
Warum nicht jedem Elternteil für sich das Sorgerecht, für seine (Teil-)Familie, und wo es etwas gemeinsam zu entscheiden gibt und keine Einigung erzielt wird, da wird durch gerichtliche Einzelentscheidung ersetzt, so wie beim Umgang z.B. auch.
Entzug des Sorgerechts sollte nur hochschwellig mit § 1666 BGB erfolgen und auch nur dann, wenn einem Elternteil (oder auch beiden) persönliche Fehler nachzuweisen sind.
Ich sehe einfach nicht die Notwendigkeit dieses 'Gemeinsame' der elterlichen Sorge so dermaßen hoch zu hängen und wenn sich Eltern mal uneins sind - was in den besten Familie vorlommt- , dann gleich gesamte Grundrechtsbereiche mal eben wegzuschneiden.
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Warum soll denn nur einer das Sorgerecht haben, wenn die Eltern nicht miteinander können? Das ist für mich nicht schlüssig!
Die Alleinsorge bietet kaum Vorteile im Verhältnis zu den Nachteilen, die auf Seiten des Entsorten entstehen. Solche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte eines Elternteiles und auch eines Kindes sind völlig unverhältnismäßig, verstoßen gegen Elternrechte, Kinderrechte, Schutz der Famile und des Familienlebens.
Alleinsorge verhindert regelrecht, was andererseits erwünscht ist: Kooperation, Gespräch, Austausch usw.
Ohne Sorgerecht keine unverfälschten Informationen aus der Schule, weitgehend keine Hilfeansprüche aus SGB VIII, vom Jugendamt, keine Auskünfte von Ärzten usw.
Alleinsorge verursacht oft mehr Streit, als sie vermeiden soll.
Warum nicht jedem Elternteil für sich das Sorgerecht, für seine (Teil-)Familie, und wo es etwas gemeinsam zu entscheiden gibt und keine Einigung erzielt wird, da wird durch gerichtliche Einzelentscheidung ersetzt, so wie beim Umgang z.B. auch.
Entzug des Sorgerechts sollte nur hochschwellig mit § 1666 BGB erfolgen und auch nur dann, wenn einem Elternteil (oder auch beiden) persönliche Fehler nachzuweisen sind.
Ich sehe einfach nicht die Notwendigkeit dieses 'Gemeinsame' der elterlichen Sorge so dermaßen hoch zu hängen und wenn sich Eltern mal uneins sind - was in den besten Familie vorlommt- , dann gleich gesamte Grundrechtsbereiche mal eben wegzuschneiden.
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