21-08-2010, 11:10
(21-08-2010, 09:21)Bluter schrieb: Genauer werden wir es erst wissen, wenn uns der Beschluss vorliegt.
Genau, deswegen würde ich das Urteil nicht zu hoch hängen. Die Kommentierung lässt schonmal vermuten, dass der Vater Schnellschüsse im Eifer des BVerfG-Urteils abgegeben hat. Ausserdem haben alle Urteile enge Verfallsdaten, die gesetzliche Neuregelung kann die Gewichte wieder anders legen.
Alleinsorgeanträge sind davon abgesehen immer eine gefährliche Sache. In Wirklichkeit geht es doch zu 90% um den Aufenthalt des Kindes. Deshalb wird in der faq ausdrücklich zu den ebenso zielführenden, aber niederschwelligeren Anträgen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht geraten oder am Besten: Eine Entscheidung nach §1628 BGB. Alleinsorge zu wollen, ist tatsächlich kein gutes Zeichen für einen selbst. Leider wird das immer nur dann so gesehen, wenn es Väter sind, die die Alleinsorge beantragen. Wenn eine Mutter dasselbe tut, versucht sie "ihr Kind" zu schützen.