21-08-2010, 16:41
Mir hat die Schweizer Polizei auch mal erzählt, dass Kindesentführung nicht strafbar sei. Wen der Staatsanwalt mitspielt, kann man da nichts machen. Rechtlich ist die Sache aber eindeutig:
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
https://t.me/GenderFukc