22-08-2010, 14:26
(22-08-2010, 13:59)p schrieb: Die Adresse gibst du gerne heraus. Nachdem die Mutter notariell beurkundet hat, den Unterhalt für die Kinder selbst zu tragen.Diese notarielle Bestätigung wird wohl als inhaltlich korrekt anerkannt aber rechtlich völlig unwirksam sein. In Kindesangelegenheiten läuft in der Schweiz (sowie den meisten anderen Ländern auch) nichts ohne die zuständige Behörde. Die Mami könnte höchstens unabhängig vom Kindesunterhalt einen Schuldschein unterschreiben, dessen Höhe zufällig dem Kindesunterhalt entspricht. Aber auch dann gilt - der Kindesunterhalt muss gezahlt werden und die Schulden der Mami sind Privatsache.
Deine Adresse nicht herauszugeben, heisst auch keine Kranken- oder Arbeitslosenbestätigung zur Mami zu schicken. Das kann rein theoretisch die oben von mir beschriebenen Folgen haben. Andererseits könntest Du Dich auf Email beschränken, wie p vorschlägt, und abwarten, was die Eidgenossen daraus machen.
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