23-08-2010, 00:57
Erstens kannst Du hingehen wo Du willst - kein Schweizer kann darf Dir die Abmeldung verweigern. Trotzdem machen die das manchmal so. Und daraus könnten die theoretisch einen Haufen Ärger produzieren. Aber da würde ich mich nicht einschüchtern lassen.
Einen Anwalt vor Ort zu fragen, ist immer gut. Mir ist nicht ganz klar wem gegenüber Du Dich als teilweise Zahlungsunfähig erklären willst, solange keiner weiss, wo Du bist. Das wird erst interessant, wenn irgendeiner mit einem Pfändungstitel kommt. Warte doch einfach ab und überweise jeden Monat 10 EUR, um guten Willen zu zeigen.
Einen Anwalt vor Ort zu fragen, ist immer gut. Mir ist nicht ganz klar wem gegenüber Du Dich als teilweise Zahlungsunfähig erklären willst, solange keiner weiss, wo Du bist. Das wird erst interessant, wenn irgendeiner mit einem Pfändungstitel kommt. Warte doch einfach ab und überweise jeden Monat 10 EUR, um guten Willen zu zeigen.
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