24-08-2010, 11:52
...nicht, dass Herr Schmidt jetzt denkt, wir wollten ihm hier inkompetentes oder gar böswilliges Zeugs an Aussagen andrehen, nein - LEIDER ist das nicht so. Die Aussagen und Antworten beruhen auf durchgemachten Erfahrungen und miterlebten Sachverhalten. Wenn er schon 6 Jahre gearbeitet hatte und jetzt mit Erstausbildung "Studium" kommt, dann sinken die Erfolgschancen einer Richter-Überzeugung tendenziell in den negativen Bereich. Hat er doch demonstriert, dass er arbeiten und Geld verdienen kann ! Und wenn er studieren möchte, ist das dem Familiengericht sicherlich auch eine lobende Erwähnung im Nebensatz wert - "aber", wird man gleich hinterherschieben, "es ist dem Kläger / Beklagten auch zuzumuten ein Studium an der Fernuniversität in Teilzeit zu absolvieren".
Ich ging bisher von einem 20-Jährigen Jungspund aus, der dooferweise einen Fehltritt hatte... nö, Herr Schmidt, ich fürchte es braucht deutlich mehr als einen Berg voller Glück um ein Studium durchziehen zu können ohne den Maximalbetrag zahlen zu müssen. Und von soooo viel Glück hab ich noch nie gehört.
Ich ging bisher von einem 20-Jährigen Jungspund aus, der dooferweise einen Fehltritt hatte... nö, Herr Schmidt, ich fürchte es braucht deutlich mehr als einen Berg voller Glück um ein Studium durchziehen zu können ohne den Maximalbetrag zahlen zu müssen. Und von soooo viel Glück hab ich noch nie gehört.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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