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Familiengericht und Familienrichterin
#3
Familienrichter sind Glücksache.
schrieb Mus Lim.

Ja um Himmels willen, sind unsere Familiengerichte und deren Richter und Richterinnen einem Glücksspiel gleichzusetzen.
Ich will doch nicht annehmen, dass diese "Fach-"Personen ohne entsprechende spezielle Ausbildung so auf die Menschheit, insbesondere auf den besonders zu schützenden Teil der Menschheit losgelassen werden.

In unserem Falle haben wir noch das Pech, einen Anwalt zu beschäftigen, der offensichtlich bei Gericht nicht unangenehm auffallen will durch manchmal notwendige markige Schriftsätze, sondern bislang in allen Punkten für uns die A...karte gezogen hat.
Wieso und warum muss man einer Familienrichterin nicht auch einmal die Grenzen ihres Wollens aufzeigen, warum muss man ihr nicht auch die Frage stellen dürfen, wo und wann denn die VORGESCHRIEBENE (OLG Ol) Befragung des Kindes stattgefunden hat, bevor sie glaubt, sich ein Bild zu machen und eine Beurteilung erlauben zu können?

Die Inkompetenz gegenüber Kindern ist erschreckend.

Das trifft exakt auch auf die JAM zu.
Von PAS hatte sie noch nie gehört. Darauf aufmerksam gemacht, wollte sie sich "schlau" machen. Dazu sollte dann auch das gewünschte Gespräch mit dem Kind stattfinden.
Aber weil das Kind angeblich so schön spielte, hat sie sich ausschließlich von der Kindesmutter die Ohren volldampfen lassen und als ambitionierte Mütterversteherin nichts mehr über die Frage des Kindeswohls in Erfahrung bringen wollen.

Da kommt nicht mehr Unverständnis, sondern nur noch zurückzuhaltende Wut auf.
Und derartige Schlampereien führen in nicht wenigen Fällen zu seelisch verwahrlosten Kindern.
Und dann treten wieder die gleichen JAM zur Reparatur an, die dies alles vorher angerichtet haben.

Derzeit steht die Überlegung an, dem vertretenden Anwalt im anstehenden Scheidungsverfahren (wenn auch das nicht schief geht) zumindest den Bereich Umgangs. und AB- Recht zu entziehen und mit diesem Bereich einen -hoffentlich- versierteren und nicht gerichtsscheuen Fachanwalt zu beauftrgen.
In der Frage der Scheidung ist zu befürchten, dass die Kindesmutter die Scheidung nach einem Trennungsjahr verweigert (Hoffnung auf Ehereparatur), nur um noch weitere zwei Jahre Geld abgreifen zu können.
Sie hat ja ihre Späße.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Terbeck - 25-08-2010, 08:22
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11

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