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Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex
#9
Hallo sascha,

bei mir ist der Fall sehr ähnlich gelagert wie bei Dir und auch die Beweislage ist sehr vergleichbar. Vor ein paar Monaten hatte ich meinen Fall deshalb hier eingestellt. Der Thread ist leider dank des Crashes hier kürzlich verschwunden, weshalb ich nicht darauf verlinken kann, sorry.

Es wurde mir damals empfohlen, es erst einmal mit den bestehenden Beweisen zu versuchen und erst einen Detektiv einzusetzen, falls die selbst eingesammelten Beweise einem Richter nicht ausreichen sollten. Entsprechend müßte dann ein weiteres Verfahren angestrengt werden.

Hierzu meine Frage, die sicherlich auch für den Threadersteller hier interessant ist: Kann man ein weiteres Verfahrne direkt im Anschluss starten? Alsdo zB erste Verhandlung im April, Richter reichen Beweise nicht, im Mai wird Detektiv aktiv, im Juni strengt man neue Klage an...

Oder gibt es da Fristen und man kann erst später wieder klagen?

Im übrigen finde ich p's Hinweis mit der eidesstattlichen Versicherung sehr gut. Aber wie setzt man so etwas um? Per Aufforderung über eigenen RA an Gegenseite?

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Nachrichten in diesem Thema
Dienst einer Detektei - von Gast1 - 24-08-2010, 22:40
Abwarten oder Tee trinken? - von Gast1 - 25-08-2010, 02:18
RE: Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex - von ep2007 - 25-08-2010, 12:19

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