25-08-2010, 20:16
Also wenn das ein Gespräch zur Vermittlung zwischen den Eltern war, haben die recht.
Solche Gespräche funktionieren nur, wenn nichts des Gesagten den Raum verlässt.
Eine Ausnahme bilden gemeinsame Beschlüsse, die dann natürlich schriftlich festgehalten und unterschrieben werden sollten.
Solche Gespräche funktionieren nur, wenn nichts des Gesagten den Raum verlässt.
Eine Ausnahme bilden gemeinsame Beschlüsse, die dann natürlich schriftlich festgehalten und unterschrieben werden sollten.