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Familiengericht und Familienrichterin
#9
Also wenn das ein Gespräch zur Vermittlung zwischen den Eltern war, haben die recht.

Solche Gespräche funktionieren nur, wenn nichts des Gesagten den Raum verlässt.

Eine Ausnahme bilden gemeinsame Beschlüsse, die dann natürlich schriftlich festgehalten und unterschrieben werden sollten.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von beppo - 25-08-2010, 20:16

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