25-08-2010, 23:14
(25-08-2010, 20:15)sascha schrieb: --> das kleinste kind ist gerade in die schule gekommen, wenn ich der ex die verfestigte lebensgemeinschaft nicht nachweisen kann, wird der richter wohl, das habe ich von 2 anwälten gehört, ihr wegen des kindes nicht gleich eine ganztagsarbeit zumuten, und sie kriegt betreuungsunterhalt, schlimmstenfalls bis das kind die grundschule verlässt.Du kannst jetzt schon sterben oder etwas später an Deiner eigenen Kotze ersticken.
Es geht nicht darum, dass sie ganztags arbeiten soll! Es geht darum ihr nachzuweisen, dass ihr selbst kein Unterhalt mehr zusteht!
Wenn Du weiter so rumeierst, wird das nie was!