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Familiengericht und Familienrichterin
#10
(25-08-2010, 08:22)Terbeck schrieb: Derzeit steht die Überlegung an, dem vertretenden Anwalt im anstehenden Scheidungsverfahren (wenn auch das nicht schief geht) zumindest den Bereich Umgangs. und AB- Recht zu entziehen und mit diesem Bereich einen -hoffentlich- versierteren und nicht gerichtsscheuen Fachanwalt zu beauftrgen.
Hi, hi, da wird der Anwalt nix dagegen haben, denn...
a) die Scheidungen bringen das Geld
b) Umgangs- und ABR-Sachen = wenig Streitwert, wenig Kohle - aber viel Streß und Arbeit mit nervigen Eltern (und an der Seite eines Vaters kann man oft nur wenig Erfolg haben)

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von sorglos - 26-08-2010, 03:51
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11

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