26-08-2010, 03:51
(25-08-2010, 08:22)Terbeck schrieb: Derzeit steht die Überlegung an, dem vertretenden Anwalt im anstehenden Scheidungsverfahren (wenn auch das nicht schief geht) zumindest den Bereich Umgangs. und AB- Recht zu entziehen und mit diesem Bereich einen -hoffentlich- versierteren und nicht gerichtsscheuen Fachanwalt zu beauftrgen.Hi, hi, da wird der Anwalt nix dagegen haben, denn...
a) die Scheidungen bringen das Geld
b) Umgangs- und ABR-Sachen = wenig Streitwert, wenig Kohle - aber viel Streß und Arbeit mit nervigen Eltern (und an der Seite eines Vaters kann man oft nur wenig Erfolg haben)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #