Hi.
Gegenüber der Mutter hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft gem. § 1686 BGB. Was für richtig und notwendig gehalten wird, unterliegt Richterwillkär.
Das SGB VIII sieht gem. § 18 für Sorgerecht, Umgang und Auskunft Beratung und Unterstützung vor. Was da für richtig und angemessen gehalten wird, das unterliegt der Jugendamtswillkür.
Mit Sorgrecht ist das Murks, ohne erst recht!
Denn ohne eS besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft gegenüber Schule, Ärzten, Behörden, ja nicht einmal das gesetzliche Jugendhilfesystem kann in Anspruch genommen werden.
So kann Familie (die des Vaters mit seinen Kindern !!!) nicht funktionieren und verstößt damit gegen den grund- und menschenrechtlichen Schutz von Familie - sowohl aus Sicht des Vaters als auch aus der Sicht des Kindes.
Nix 'familienferner Vater'. Der Vater bildet mit seinen Kindern ebenfalls eine 'Ein-Eltern-Familie', das 'Erfolgsmodell', das dem Schutz des GG und der EMRK unterfällt. (Schönen Gruß an Edith S. vom VAM(V), der Bundesverdienst- und Mutterkreuzträgerin. )
Profiler
Gegenüber der Mutter hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft gem. § 1686 BGB. Was für richtig und notwendig gehalten wird, unterliegt Richterwillkär.
Das SGB VIII sieht gem. § 18 für Sorgerecht, Umgang und Auskunft Beratung und Unterstützung vor. Was da für richtig und angemessen gehalten wird, das unterliegt der Jugendamtswillkür.
Mit Sorgrecht ist das Murks, ohne erst recht!
Denn ohne eS besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft gegenüber Schule, Ärzten, Behörden, ja nicht einmal das gesetzliche Jugendhilfesystem kann in Anspruch genommen werden.
So kann Familie (die des Vaters mit seinen Kindern !!!) nicht funktionieren und verstößt damit gegen den grund- und menschenrechtlichen Schutz von Familie - sowohl aus Sicht des Vaters als auch aus der Sicht des Kindes.
Nix 'familienferner Vater'. Der Vater bildet mit seinen Kindern ebenfalls eine 'Ein-Eltern-Familie', das 'Erfolgsmodell', das dem Schutz des GG und der EMRK unterfällt. (Schönen Gruß an Edith S. vom VAM(V), der Bundesverdienst- und Mutterkreuzträgerin. )
Profiler