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Familiengericht und Familienrichterin
#16
öhm, wer war denn Antragsteller?

dann steht doch ganz klar da: hälfte der SCHULFERIEN. Das steht nix von Sommerferien. Siehe Nr 4
Der Rest handelt von den hohen Feiertagen. Wenn die dann in den jeweiligen Ferien liegen gilt das Urteil entsprechend Nr. 5
Sogar die Ausweisfrage wurde geklärt !

Ich wäre auch geneigt zu sagen, dass die Interessen des Kindes berücksichtigt wurden: Es darf den Vater kontaktieren wann immer es will - und Mama muß die telefonate dann zahlen.
Nur der Herr Terbeck darf nicht alle Naselang bei der Mutter anrufen und sie entnerven mit dem vordergründigen Wunsch den Sohn zu sprechen...
Irgendwo alles nachvollziehbar und verständlich.
terbeck - lass Dir gesagt sein, das Urteil ist sooooo schlecht nicht für Dich ausgefallen. Hier gibts ganz andere Fälle im Forum...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von vorsichtiger - 26-08-2010, 16:37

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