27-08-2010, 08:56
(26-08-2010, 20:58)blue schrieb: Selbst mit gemeinsamen Sorgerecht können die Hürden bzgl. Behörden, wie Schule, Ärzte etc... ziemlich hoch sein, wenn Mutter es "geschickt" anstellt.
Z. B. (selbst erlebt): Mutter verschwindet monatelang spurlos. Mehrere Umgangswochenenden platzen, dann meldet sich die Mutter: Sie war mit dem Kind in einer Klinik und hat eine Diagnose stellen lassen, die ihr mehr oder weniger direkt bescheinigt, dass die Probleme des Kindes nicht durch ihr katastrophales Verhalten entstehen sondern durch seine Krankheit. Das bei gemeinsamen Sorgerecht. Benötigt wurde die Diagnose von ihr in einem Verfahren nach § 1666 BGB.