27-08-2010, 19:18
Ein Freund ist nicht unterhaltsrelevant, es geht um eine "gefestigte Partnerschaft". Dafür sollte man nicht zu viele halbe Indizien aufhäufen, sondern nur ein oder zwei, die aber stechen.
Zu beachten sind die zeitlichen Verhältnisse aus neueren Urteilen wie http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/...90311.html , wo bereits nach einem Jahr der Ehegattenunterhalt verwirkt war. Das bedeutet wiederum, lieber einen ein Jahr alten starken Beweis der Partnerschaft zu präsentieren wie zweifelhafte Beweise, die eine Dauer von zwei Jahren nachweisen sollen.
Da du ja leider aufgrund der Anwaltspflicht ein Mietmaul brauchst, such dir einen aus, der mit diesen Sachverhalten Erfahrung hat. Das klärt sich schon im Vorgespräch. Urteile wie das oben muss er kennen, ansonsten geh zum nächsten. Es gibt keinen Mangel an anwaltlichen Honorarkassieren.
Zu beachten sind die zeitlichen Verhältnisse aus neueren Urteilen wie http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/...90311.html , wo bereits nach einem Jahr der Ehegattenunterhalt verwirkt war. Das bedeutet wiederum, lieber einen ein Jahr alten starken Beweis der Partnerschaft zu präsentieren wie zweifelhafte Beweise, die eine Dauer von zwei Jahren nachweisen sollen.
Da du ja leider aufgrund der Anwaltspflicht ein Mietmaul brauchst, such dir einen aus, der mit diesen Sachverhalten Erfahrung hat. Das klärt sich schon im Vorgespräch. Urteile wie das oben muss er kennen, ansonsten geh zum nächsten. Es gibt keinen Mangel an anwaltlichen Honorarkassieren.