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Familiengericht und Familienrichterin
#19
(29-08-2010, 09:44)vorsichtiger schrieb: nun, da steht doch ganz klar: Vater soll morgens und abends anrufen (wünscht der Sohnemann) Wenn das nicht alle Nase lang ist?!

Also wenn hier der Vater der Kinder meiner Freundin das täte, ginge mir das gewaltig auf den Sack. Und ihr auch. Jedesmal wenn der Apparat klingelt hin, Display gucken - ach schon wieder der - Sohnemann rufen - bis der dann kommt selber abheben und das gespräch halten - dann dieses Telefonat mitbekommen und die Aushorcherei "und, was dir Mama Dir zu essen gekocht?" ertragen - MICH dann auch noch mitstören während ich fernsehen will - dann warten bis das Telefonat fertig ist - das Mobilteil irgendwann vermissen und suchen....
Mal unabhängig von der gängigen Unrechtsprechung, die da ja eher auf deiner Seite ist, sehe ich das so, dass jeder in meinem Haushalt telefonieren kann so viel er will.
Nur wenn es in einem Moment gerade nicht passt, kann man das sagen.
Und wenn es sich um die eigene engere Familie handelt, gilt das erst recht.
Wenn dich das stört, musst du das eben technisch anders organisieren, die Kinder können das nicht.

Aber das hast du ja auch so gemacht. Smile
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RE: Familiengericht und Familienrichterin - von Gast1 - 24-08-2010, 22:53
Ausbildung versus Konditionierung - von Gast1 - 26-08-2010, 05:11
RE: Familiengericht und Familienrichterin - von beppo - 29-08-2010, 10:25

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