29-08-2010, 11:24
(24-08-2010, 16:53)libertas schrieb: Es ist doch so: wenn ich selbststaendig arbeite,kann es doch mal vorkommen dass ich einen monat nix verdiene.vom den was ich verdiene muss ich ja auch steuern bezahlen.Nur ich sage hier dem finanzamt.NEIN!!ich muss das geld in die schweiz ueberweisen, gemaess rechtstitel, muss ich das.mal sehen ob das geld das EU LAND verlaesst,
Es ist normal, dass Du Dir Sorgen machst, denn Deine Rückwanderung ist noch jung und der Abstumpfungsprozess muss erst noch einsetzen. Das dauert 2 bis 4 Jahre und dann sollte es Dir mehr oder weniger egal sein. Ein bißchen was zu zahlen ist nicht verkehrt, aber man sollte es unregelmäßig machen, damit sich niemand daran gewöhnt. Auch ein paar nette Briefe und Forderungen an die Gegenseite kann nicht schaden, um sie zu beschäftigen. Der Erfolg der Gegenseite sollte aber minimal sein. Das Motto muss immer sein: Viel Arbeit und kein finanzieller Erfolg!