29-08-2010, 13:33
Wenn Mütter ohne ausdrückliche Zustimmung des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters bei Behörden Dinge veranlassen, dann kann das vorzüglich genutzt werden:
a) Amt und Mutter kann man Ärger bereiten
b) Man kann es als Beweis nutzen, daß es mit der Mutter keinen Zwist, volle Übereinstimmung in allen Angelegenheiten gibt, die Eltern prima miteiannder könnten, daß es einer ausdrücklichen Zustimmung des Vaters daher nicht bedurfte.
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a) Amt und Mutter kann man Ärger bereiten
b) Man kann es als Beweis nutzen, daß es mit der Mutter keinen Zwist, volle Übereinstimmung in allen Angelegenheiten gibt, die Eltern prima miteiannder könnten, daß es einer ausdrücklichen Zustimmung des Vaters daher nicht bedurfte.
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