01-09-2010, 09:48
Gütertrennung besagt ja, dass kein Zugewinn in der Ehe vereinbart wird.
Folglich müßte eine Gütertrennung dem Mann nützen.
Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Bei meiner Scheidung wurde dank meines Ehevertrages und Gütertrennung kein Versorgungsausgleich vorgenommen.
Gruss
Heinrich
Folglich müßte eine Gütertrennung dem Mann nützen.
Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Bei meiner Scheidung wurde dank meines Ehevertrages und Gütertrennung kein Versorgungsausgleich vorgenommen.
Gruss
Heinrich