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Schützt Gütertrennung vor Supergau bei Scheidung?
#2
Ich denke, schaden kann es nicht. Das setzt aber auch voraus, dass man genau Buch darüber führt und auch Belege vorweisen kann, dass man die entsprechende Werte auch auch für sich beanspruchen kann.

In Sachen Unterhalt bringt die Gütertrennung gar nichts. Insbesondere wenn Madame gleich zum Amt latscht.

Ich kenne ein Fall, wo auch Gütertrennung vereinbart wurde, der Mann aber aus seinem eigenen Haus ausziehen musste und obwohl ihm das Haus gehört. Der Mutter und den vorhandenen Kindern konnte laut Richter nicht zugemutet werden, dass Haus zu verlassen...

Der Mann malocht als Selbständiger in einem kleinen Schuhgeschäft für die Kosten seines eigenen Hauses und lebt in einem Gartenhäuschen auf dem Grundstück. Die Mutter zahlt nichts!

Und der Oberknaller ist, dass sich nach Jahren rausgestellt hat, das Madame wohl mal fremd gevögelt hat, und zwei der Blagen noch nicht einmal von ihm sind!

Einer der krassesten Fälle die ich kenne.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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RE: Schützt Gütertrennung vor Supergau bei Scheidung? - von ali mente - 01-09-2010, 10:41

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