01-09-2010, 11:42
Richtig.
Noch mehr als bei der klassischen Zugewinngemeinschaft kommt es darauf an, die Besitzverhältnisse an jedem einzelnen Gut zu belegen.
Alleine die Gütertrennung reicht also nicht, wenn man sich um die Aktien im Tresor streitet.
Und das Problem des Hauses, welches gemainsam auf dem Grundstück der Eltern eines Ehepartner gebaut wurde und von dem anderen mit eigenem Geld und eigener Arbeit ausgebaut wurde ist damit auch nicht befriedigend gelöst.
Auch glaube ich nicht, dass mit der Gütertrennung auch gleichzeitig der Versorgungsausgleich unterbunden wird.
Noch mehr als bei der klassischen Zugewinngemeinschaft kommt es darauf an, die Besitzverhältnisse an jedem einzelnen Gut zu belegen.
Alleine die Gütertrennung reicht also nicht, wenn man sich um die Aktien im Tresor streitet.
Und das Problem des Hauses, welches gemainsam auf dem Grundstück der Eltern eines Ehepartner gebaut wurde und von dem anderen mit eigenem Geld und eigener Arbeit ausgebaut wurde ist damit auch nicht befriedigend gelöst.
Auch glaube ich nicht, dass mit der Gütertrennung auch gleichzeitig der Versorgungsausgleich unterbunden wird.