01-09-2010, 11:46
(01-09-2010, 09:48)Heinrich schrieb: Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Dafür sind diese Vereinbarungen ja da. Bei der Scheidung muss das beachtet werden. Ausser, die Ex findet einen Weg, die Vereinbarungen nachträglich zu kippen, was nicht selten vorkommt.
Trotzdem ist so ein Vertrag Pflicht.
- Man unterhält sich VOR einer Trennung ernsthaft über Finanzielles
- Besser eine Chance haben wie gar keine Chance, um Zugewinnausgleich etc. herumzukommen
- Manchmal ist er zwar juristisch nicht wasserdicht, aber eine emotionale Wirkung geht davon aus. Wer schon vorab klar sagt, dass er im Fall einer Scheidung nicht bereit ist etwas abzugeben, schafft damit ein anderes Klima wie wenn er grosse Hoffnungen weckt, da wäre was zum Abzocken da.
Die beste Konstruktion ist die "modifizierte Zugewinngemeinschaft": Steuerliche Vorteile ausnutzen, aber im Fall einer Trennung kein Zugewinn- und Versorgungsausgleich.