01-09-2010, 11:58
(01-09-2010, 09:27)p schrieb:Das ist mit eines der widerlichsten Probleme des Sorgerechtkonzeptes.(01-09-2010, 08:18)karlma schrieb: besondere Betreuungsbedürftigkeit beruht oft erst einmal auf einem netterweise ausgestelltem ärztlichen Attest.
Und dann noch die Atteste, die bescheinigen dass der Pflichtige krank ist und nicht arbeiten kann :-)
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Ohne Sorgerecht gibt es kaum eine Möglichkeit, Sorgerechtsmißbrauch aufzuklären, aufzudecken. Selbst mit geS kann das unmöglich werden.
Entweder werden Datenschutzinteressen des Kindes oder das Beratungsgeheimnis vorgeschoben oder es wird einem unterstellt, eine fürsorgliche Mutter kontrollieren, gar drangsalieren zu wollen.
Es sind oft diese kleinen Feinheiten, die Vätern größte Probleme bereiten können - mit gewaltigen Rechtsfolgen.
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