01-09-2010, 16:55
ich vermute das kommt auf die auffassung des richters im jeweiligen fall an.
beispiel:
vereinbart wurde gütertrennung. der mann kauft sich eine (zusätzliche)wohnung, bei der nur er im grundbuch steht. wohnung ist abbezahlt, irgendwann folgt die trennung.
wenn dann widerum die frau nachweisen kann, dass der mann ohne ihre (finanzielle) mithilfe die wohnung niemals hätte bezahlen können (bzw. es stellt sich heraus dass die frau unter dem existenzminimum leben musste damit der mann dieses ziel erreicht), könnte es schon sein, dass der richter der frau hierfür einen ausgleich zuspricht, was ja dann eigentlich der gütertrennung widerspricht.
das kommt aber dann auf den richter an, wie solch ein fall ausgeht.
grundsätzlich bin ich auch der meinung dass es nicht schaden kann gütertrennung oder mod. zg. zu vereinbaren, denn egal wie es ausgeht, zugewinngemeinschaft ist für den mann auf jeden fall die schlechteste variante (wir gehen davon aus, dass die frau nach der trennung nicht zum arbeitstier mutiert bzw. schon vorher eines war...).
wenn nur ein ehevertrag besteht ist das so eine sache... da wir ja alle wissen wie exen sind. die behaupten dann schnell mal zu dieser unterschrift vom bösen mann genötigt worden zu sein. dann könnte der ehevertrag für nichtig erklärt werden.
beispiel:
vereinbart wurde gütertrennung. der mann kauft sich eine (zusätzliche)wohnung, bei der nur er im grundbuch steht. wohnung ist abbezahlt, irgendwann folgt die trennung.
wenn dann widerum die frau nachweisen kann, dass der mann ohne ihre (finanzielle) mithilfe die wohnung niemals hätte bezahlen können (bzw. es stellt sich heraus dass die frau unter dem existenzminimum leben musste damit der mann dieses ziel erreicht), könnte es schon sein, dass der richter der frau hierfür einen ausgleich zuspricht, was ja dann eigentlich der gütertrennung widerspricht.
das kommt aber dann auf den richter an, wie solch ein fall ausgeht.
grundsätzlich bin ich auch der meinung dass es nicht schaden kann gütertrennung oder mod. zg. zu vereinbaren, denn egal wie es ausgeht, zugewinngemeinschaft ist für den mann auf jeden fall die schlechteste variante (wir gehen davon aus, dass die frau nach der trennung nicht zum arbeitstier mutiert bzw. schon vorher eines war...).
wenn nur ein ehevertrag besteht ist das so eine sache... da wir ja alle wissen wie exen sind. die behaupten dann schnell mal zu dieser unterschrift vom bösen mann genötigt worden zu sein. dann könnte der ehevertrag für nichtig erklärt werden.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen