01-09-2010, 18:03
Eine Einstweilige Anordnung gegen einen Arzt ist für eine Anwältin der Freudentag schlechthin. Bilanzen, Gewinnbeteiligungen ... müssen intensiv gecheckt werden. Das bringt richtig Kohle und der Sieg ist schon gesetzmäßig. Die Warnung in der Ärztezeitung ist richtig gut und richtig!