02-09-2010, 11:55
Der Kommentar bei haufe.de ist auch nicht schlecht...:
Die Verfassungsrichter stellen aber auch klar, dass die alleinige Übertragung des Sorgerechts auf den Vater bei entgegenstehendem Willen der Kindesmutter einen empfindlichen Eingriff in das Elternrecht der Mutter bedeutet.
Aber dieser "empfindliche Eingriff in das Elternrecht" war den Herren Verfassungsrichtern jahrzehntelang schnuppe, wenn es die Mutter war welche die alleinge Sorge bekam?
http://anonym.to/?http://www.haufe.de/ne...View=Recht
Die Verfassungsrichter stellen aber auch klar, dass die alleinige Übertragung des Sorgerechts auf den Vater bei entgegenstehendem Willen der Kindesmutter einen empfindlichen Eingriff in das Elternrecht der Mutter bedeutet.
Aber dieser "empfindliche Eingriff in das Elternrecht" war den Herren Verfassungsrichtern jahrzehntelang schnuppe, wenn es die Mutter war welche die alleinge Sorge bekam?
http://anonym.to/?http://www.haufe.de/ne...View=Recht