04-09-2010, 17:36
(04-09-2010, 16:58)Petrus schrieb: Ich bin gespannt, ob die Verlegung des Prozesses nach Deutschland die Entscheidungen beeinflusst.
Zumindest die Abänderungsklage bei hohen Alimenten hat in Deutschland wesentlich grössere Chancen als in der Schweiz, bei BU wie bei KU.
Normalerweise ist die Abänderungsklage am Gericht des Wohnsitzes des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters zu erheben. Dies gilt aber nicht, wenn das Kind bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Deshalb kannst Du die Klage bei dem Gericht Deines Wohnsitzes in Deutschland erheben. Die deutschen Richter sind i.d.R. wenig motiviert, höhere Unterhaltszahlungen als in Deutschland üblich in die reiche Schweiz abfliessen zu lassen.