04-09-2010, 18:21
Danke @Nathan
Es ist aber keine Abänderungsklage, sondern eine Scheidungsklage, in der alles per se neu geregelt und Entschieden wird.
Ich hoffe, dass ich das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekomme. Und da gibts in in dem aufgrund bestimmter Umstände ein Amtsermittlungsverfahren zum Kindesschutz. Es ist dann die Frage zu welchem Ergebnis man in Deutschland kommt und ob ggf. die Schweiz bereit ist, das Urteil anzuerkennen.
Es ist aber keine Abänderungsklage, sondern eine Scheidungsklage, in der alles per se neu geregelt und Entschieden wird.
Ich hoffe, dass ich das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekomme. Und da gibts in in dem aufgrund bestimmter Umstände ein Amtsermittlungsverfahren zum Kindesschutz. Es ist dann die Frage zu welchem Ergebnis man in Deutschland kommt und ob ggf. die Schweiz bereit ist, das Urteil anzuerkennen.
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