05-09-2010, 21:28
... und ich muss mir eine Gedankenblockade vorhalten lassen. Tzzzzzzzzzzzzz!
Das nenne ich mal wieder triftige Gründe.
Zitat:Man kann sich ja gewisse Lebenssituationen vorstellen, wo ausnahmsweise das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entspricht - eben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Oder aber, die Beziehung war so kurzfristig, dass eine gemeinsame Sorgerechtsausübung eher unwahrscheinlich ist.
Das nenne ich mal wieder triftige Gründe.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)