06-09-2010, 09:12
(06-09-2010, 08:29)seeelig schrieb: kein geld -> keine sorgepflicht -> kein sorgerecht -> kein umgang???
Rechtlich unzulässig. Auch, wenn nicht wenige Mütter tatsächlich so handeln.
Der umgekehrte Schluss ist jedenfalls keine Handlungsoption wie der Satz suggeriert, sondern eine nachgeschobene Aussage. Es gibt in Wirklichkeit keinerlei Optionen und keine Wahl bei "kein Geld". Wenn Geld vorhanden ist, dann wird es dem Pflichtigen weggenommen, ob er will oder nicht. Da kann er noch so viele getragene Sätze vom Sorgerecht äussern, es interessiert keinen Richter und keinen Gerichtvollzieher.
Wenn kein Geld fliesst, dann weil schlicht und ergreifend keins da ist oder in sehr wenigen Fällen, weil der Pflichtige komplett den Weg der Legalität verlassen hat. Für normale Menschen ist ein dauerhaftes Leben als Drogenhändler oder Schwarzarbeiter keine Option und schon gar keine, die sie nur deswegen wählen, weil sie kein Sorgerecht haben.
Wer so handelt, bei dem sind diese Charaktermerkmale schon lange vor der Zeugung vorhanden. Vielleicht sollten sich Frauen zumindest mal ansatzweise ansehen, wen sie sich ins eigene Bett holen. Das gilt auch umgekehrt für Männer, wie ich doppelt unterstreichen möchte! Die haben nämlich noch mehr zu verlieren, ihr Risiko ist viel höher.