06-09-2010, 10:01
Beim modifizierten Zugewinn wird der Richter bestimmt den Vertrag anschauen. Bei einer Gütertrennung sehe ich den Vorteil, dass der Richter sich diesen garnicht durchliest und wie in meinem Falle einfach keinen Versorgungsausgleich durchführt.
Muss dazu sagen, dass meine Ex beim Gerichtstermin nicht erschienen war und auch keinen Anwalt hatte.
Da habt Ihr wohl Recht, sie hatte anscheinend aufgrund des Ehevertrages wenig Hoffnung etwas abzocken zukönnen.
Bei einer Gütertrennung braucht man auch keine Belege vom Vermögen, welches man mit in die Ehe genommen hat, beim Zugewinn oder mod. Zugewinn schon. Ich persönlich tendiere zur Gütertrennung, welche auch bei Gericht eingetragen wird.
Gruss
Heinrich
Muss dazu sagen, dass meine Ex beim Gerichtstermin nicht erschienen war und auch keinen Anwalt hatte.
Da habt Ihr wohl Recht, sie hatte anscheinend aufgrund des Ehevertrages wenig Hoffnung etwas abzocken zukönnen.
Bei einer Gütertrennung braucht man auch keine Belege vom Vermögen, welches man mit in die Ehe genommen hat, beim Zugewinn oder mod. Zugewinn schon. Ich persönlich tendiere zur Gütertrennung, welche auch bei Gericht eingetragen wird.
Gruss
Heinrich