06-09-2010, 10:19
Das ist falsch. Gütertrennung schliesst nur den Zugewinn aus, aber nicht den Versorgungsausgleich. Für den Versorgungsausgleich wird immer ein Ehevertrag benötigt. Gütertrennung ist also identisch wie Zugewinngemeinschaft mit ausgeschlossenem Zugewinnausgleich. Aber Gütertrennung hat wesentlich schlechtere Steuerkonditionen für Erbe und Schenkung. So schlecht wie für Unverheiratete.