06-09-2010, 11:53
(06-09-2010, 10:31)seeelig schrieb: mein konstrukt ist doch auch irrelevant, weil der umgang ebenfalls (im schlechtesten fall) gerichtlich durchgesetzt wird...
Jemand, der sich weigert zu zahlen ist innerhalb weniger Wochen verurteilt und gepfändet. Seine Einlassungen zum Sorgerecht sind sowohl rechtlich als auch praxisirrelevant. Den Gerichtsvollzieher interessiert das nicht die Bohne.
Jemand, der sich weigert das Kind zum umgangsberechtigten Elternteil zu lassen oder -häufiger- sabotiert, manipuliert, einschränkt, kann einfach auf seinem Hintern sitzenbleiben. Verfahren und Urteile kann er ignorieren und zusehen, wie sich die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil auflöst, Zwangsgelder oder andere Massnahmen werden in der Praxis nicht angewendet. Im Gegenteil, er wird sogar mit Alleinsorge belohnt: Der BGH hat ausdrücklich geurteilt, dass ein Elternteil der schuldhaft Streit erzeugt, die Elternebene zerstört und das Kind damit schädigt trotzdem die Alleinsorge bekommt, weil es nicht um die Schuld an der letztendlich eingetretenen Situation geht. Hier nachlesen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26
Somit hat eine angekündigte Unterhaltsverweigerung keinerlei praktische Relevanz, während eine angekündigte Umgangs oder Sorgerechtsverweigerung sehr hohe praktische Relevanz hat.
Wir sehen daran anschaulich die wichtigsten Prinzipien im deutschen Familienrecht: Einerseits unbedingtes Unterhaltsmaximierungsprinzip und andererseits absolutes Freiheitsprinzip für formal betreuende Elternteile.