06-09-2010, 12:43
Das sind aktuelle Erfahrungen, der letzte Gerichtstermin ist gerade mal ein gutes halbes Jahr her. Das Umgangsrecht hat ohnehin nichts mit Auskünften zu tun. Kann sein, dass die Mutter vor Gericht auch irgendwas von "Kind fragen" geblubbert hat. Das hilft aber nicht, weil in den ersten beiden Grundschulklassen keine Noten, sondern viel Text im Zeugnis stehen. Das kann das Kind nicht wiedergeben. Auch die Schulempfehlung in der vierten Klasse und das Elterngespräch können nicht über das Kind laufen.
Das Geschiss um eine simple Kopie des Zeugnisses ist einfach lächerlich. Um dessen Geheimhaltung so ein Gewese zu machen, hefte ich als weiteren Beweise für die Erziehungsunfähigkeit der Mutter ab. Oder soll ich wegen jedem Zeugnis neu klagen? Und dann noch wegen der nächtlichen Asthmaanfälle wo ich vermute dass die Mutter das nicht ernst nimmt und nicht zum Arzt geht, was ich auch nicht wissen darf? Dann sollte ich wohl ein Zelt vor dem Gericht aufbauen, dorthin umziehen weil ich dann dort ständig zu tun hätte.
Wenn die Mutter beschlossen hat, sich zum Affen zu machen und dem Kind damit schwere Gewichte auf Leben und Seele legt, brauche ich auf dieses Spiel nicht ebenfalls einzusteigen.
Das Geschiss um eine simple Kopie des Zeugnisses ist einfach lächerlich. Um dessen Geheimhaltung so ein Gewese zu machen, hefte ich als weiteren Beweise für die Erziehungsunfähigkeit der Mutter ab. Oder soll ich wegen jedem Zeugnis neu klagen? Und dann noch wegen der nächtlichen Asthmaanfälle wo ich vermute dass die Mutter das nicht ernst nimmt und nicht zum Arzt geht, was ich auch nicht wissen darf? Dann sollte ich wohl ein Zelt vor dem Gericht aufbauen, dorthin umziehen weil ich dann dort ständig zu tun hätte.
Wenn die Mutter beschlossen hat, sich zum Affen zu machen und dem Kind damit schwere Gewichte auf Leben und Seele legt, brauche ich auf dieses Spiel nicht ebenfalls einzusteigen.