06-09-2010, 19:48
Ziemlich gequirlt geschrieben.
Wer den Fall nicht länger verfolgt hat, kann da gar nicht mitreden.
Irgendwer hielt das spätere Täter-Opfer im Schlafzimmer fest und dann/dabei/oderwieauchimmer kam es zu einer "Rangelei", im Schlafzimmer?
Eines aber bleibt: Es handelt sich hier um eine typisch femisprachige und somit einleuchtende Begründung: Gefühlte Bedrohung.
Immerhin ist der Tod nach gefühlter Bedrohung ein Straftatbestand, wenngleich zum weglachen gering.
Wie lange darf die denn jetzt erstmal nicht totmachen?
Wer den Fall nicht länger verfolgt hat, kann da gar nicht mitreden.
Irgendwer hielt das spätere Täter-Opfer im Schlafzimmer fest und dann/dabei/oderwieauchimmer kam es zu einer "Rangelei", im Schlafzimmer?
Eines aber bleibt: Es handelt sich hier um eine typisch femisprachige und somit einleuchtende Begründung: Gefühlte Bedrohung.
Immerhin ist der Tod nach gefühlter Bedrohung ein Straftatbestand, wenngleich zum weglachen gering.
Wie lange darf die denn jetzt erstmal nicht totmachen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)