07-09-2010, 18:07
Seeelig,
ich nehme deine Standpunkte so wie sind.
Ich erkenne deine Bereitschaft zur Diskussion, wenngleich zuviele Fragen auf einem Haufen einer Diskussion schnell den nötigen Drive nehmen.
Erstmal grundsätzliches, aus meiner Sicht:
Es gibt Väter die sich nicht um ihre Kinder im Alltag kümmern wollen.
Dies sollte jedoch bereits vor der Schwangerschaft und einvernehmlich geklärt und geregelt sein.
Das hat selbst eine olle Feministin wie Lisa Ortgies, im zarten Alter von 43 Jahren, erstmals begriffen und nach eigener Aussage in ihr Buch "Heimspiel" einfließen lassen.
Bei uns hätte die Angelegenheit eigentlich mit der Eheschließung geklärt sein sollen.
Tja, aber da das BGB sich vornehmlich auf die Zeit nach der Ehe konzentriert und einer bis zum Anschlag der Erwerstätigkeit abgeneigten Mutter auch noch das gemeinsame Kind mit ebendieser Begründung zuspricht, war´s für mich halt dumm gelaufen.
Und anstatt sich die Betreuung mit dem Erzeuger zu teilen, machte sie lieber die Biege, in Richtung Oma (welche wohl?).
Oma vereint alle nur erdenklichen Vorteile, zum ganz besonderen Wohl des Kindes.
Jede/r hat also seine ganz eigenen, zumeist in ihm selbst liegenden Motive, wenn er/sie nicht willig ist dem Gegenüber gleichberechtigt und mit der notwendigen Akzeptanz zu begegnen.
Deine Idee, den Vater ins Boot der Betreuung zu holen finde ich wirklich klasse.
Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, ob die Frage bereits gestellt und beantwortet war, aber: War der Vater mit der Geburt des Kindes einverstanden?
ich nehme deine Standpunkte so wie sind.
Ich erkenne deine Bereitschaft zur Diskussion, wenngleich zuviele Fragen auf einem Haufen einer Diskussion schnell den nötigen Drive nehmen.
Erstmal grundsätzliches, aus meiner Sicht:
Es gibt Väter die sich nicht um ihre Kinder im Alltag kümmern wollen.
Dies sollte jedoch bereits vor der Schwangerschaft und einvernehmlich geklärt und geregelt sein.
Das hat selbst eine olle Feministin wie Lisa Ortgies, im zarten Alter von 43 Jahren, erstmals begriffen und nach eigener Aussage in ihr Buch "Heimspiel" einfließen lassen.
Bei uns hätte die Angelegenheit eigentlich mit der Eheschließung geklärt sein sollen.
Tja, aber da das BGB sich vornehmlich auf die Zeit nach der Ehe konzentriert und einer bis zum Anschlag der Erwerstätigkeit abgeneigten Mutter auch noch das gemeinsame Kind mit ebendieser Begründung zuspricht, war´s für mich halt dumm gelaufen.
Und anstatt sich die Betreuung mit dem Erzeuger zu teilen, machte sie lieber die Biege, in Richtung Oma (welche wohl?).
Oma vereint alle nur erdenklichen Vorteile, zum ganz besonderen Wohl des Kindes.
Jede/r hat also seine ganz eigenen, zumeist in ihm selbst liegenden Motive, wenn er/sie nicht willig ist dem Gegenüber gleichberechtigt und mit der notwendigen Akzeptanz zu begegnen.
Deine Idee, den Vater ins Boot der Betreuung zu holen finde ich wirklich klasse.
Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, ob die Frage bereits gestellt und beantwortet war, aber: War der Vater mit der Geburt des Kindes einverstanden?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)