09-09-2010, 07:27
Machen wir uns nichts vor - die Frauen haben in den Achzigern durchgesetzt, daß ihr Bauch ihnen gehört, ergo auch das was da so alles rausfleucht..rückblickend ist es eine Schande, daß auch Männer sich seinerzeit diesen Demonstrationen angeschlossen haben ohne die Folgen für das Bewußtsein der Gesellschaft zu beachten.
Unser Problem ist, daß die Samenspende nicht schmerzhaft ist, sonst sähen unsere Rechte ganz anders aus - leider vergißt man in diesem Zusammenhang wohl die seelischen Qualen, die durch ewige Armut und die Ohnmacht in Bezug auf die Entwicklung seines genetischen Nachfolgers ausgelöst werden. Hier sollte einmal die Relation gesehen werden: 2-8 Stunden Höllenschmerzen gegen bis zu lebenslängliche seelische Verkrüppelung.
Im Übrigen ist die finanzielle Situation des UV nicht für die Elternschaft ausschlaggebend - Vater des Kindes und somit zur Sorge verpflichtet ist derjenige, der das Kind gezeugt hat oder die Vaterschaft anerkannt hat - weitere Einschränkungen seitens der rechtmäßig gewählten Querdenker und Dummschwätzer sind überflüssig!
Übrigens: Die Sorge umfaßt sowohl die materielle Versorgung als auch die Förderung der Entwicklung des Kindes - gleichrangig..meine Meinung: Man kann nicht die eine Pflicht einfordern und die andere verwehren.
Unser Problem ist, daß die Samenspende nicht schmerzhaft ist, sonst sähen unsere Rechte ganz anders aus - leider vergißt man in diesem Zusammenhang wohl die seelischen Qualen, die durch ewige Armut und die Ohnmacht in Bezug auf die Entwicklung seines genetischen Nachfolgers ausgelöst werden. Hier sollte einmal die Relation gesehen werden: 2-8 Stunden Höllenschmerzen gegen bis zu lebenslängliche seelische Verkrüppelung.
Im Übrigen ist die finanzielle Situation des UV nicht für die Elternschaft ausschlaggebend - Vater des Kindes und somit zur Sorge verpflichtet ist derjenige, der das Kind gezeugt hat oder die Vaterschaft anerkannt hat - weitere Einschränkungen seitens der rechtmäßig gewählten Querdenker und Dummschwätzer sind überflüssig!
Übrigens: Die Sorge umfaßt sowohl die materielle Versorgung als auch die Förderung der Entwicklung des Kindes - gleichrangig..meine Meinung: Man kann nicht die eine Pflicht einfordern und die andere verwehren.