seeelig,
ich kann aus Deinen Beiträgen keinen Grund entnehmen, der eine Nichtbeteilung dss Vaters an der elterlichen Sorge, der einen so schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte des Vaters UND des Kindes rechtfertigen könnte.
Irgendwie diskutieren wir hier, als gebe es die entsprechenden Urteile aus Straßburg und Karlsruhe nicht.
Sollten Aufenhalt, Ausbildung und Familienleben des Vaters in D tatsächlich vom Sorgerechtsstatus abhängig sein und sollte er mal an einen tüchtigen Anwalt geraten, dann steht Dir ein druckvoller Antrag des Vaters auf elterliche Sorge ins Haus, der sich gewaschen hat. Die derzeitigen Unstimmigkeiten werden Dir dann wie erholsame Spaziergänge vorkommen.
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ich kann aus Deinen Beiträgen keinen Grund entnehmen, der eine Nichtbeteilung dss Vaters an der elterlichen Sorge, der einen so schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte des Vaters UND des Kindes rechtfertigen könnte.
Irgendwie diskutieren wir hier, als gebe es die entsprechenden Urteile aus Straßburg und Karlsruhe nicht.
Sollten Aufenhalt, Ausbildung und Familienleben des Vaters in D tatsächlich vom Sorgerechtsstatus abhängig sein und sollte er mal an einen tüchtigen Anwalt geraten, dann steht Dir ein druckvoller Antrag des Vaters auf elterliche Sorge ins Haus, der sich gewaschen hat. Die derzeitigen Unstimmigkeiten werden Dir dann wie erholsame Spaziergänge vorkommen.
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