09-09-2010, 13:34
(09-09-2010, 12:51)Profiler schrieb: Steure seine Motivation, wenn Du so willst, besser über Betreuungsanteile und Barunterhaltpflicht.
Mach mit ihm eine rechtsverbindliche Vereinbarung dazu. Für die Dauer der Regelstudienzeit hälftige Betreuung und damit Wegfall von Unterhaltsansprüchen für das Kind. Du verzichtest auf Betreuungsunterhalt. Er hat ein ordnungsgemäßes Studium nachzuweisen, um in den Genuß dieser Vereinbarung zu bleiben. Das sollte ausreichen, ihn auf Kurs zu halten. Macht er zügig einen guten Abschluß, dann hätten ALLE gewonnen.
betreuungsanteile?
ich beanspruche keinen betreuungsunterhalt.
verstehe ich richtig, dass er bei geteiltem sorgerecht unterhaltsansprüche geltend machen könnte (worst case: studienabbruch, hartz4)???
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht