Ich meinte Kindesunterhalt versus Unterhalt in Form von Betreuung, beides ist vom Gesetz her gleichwertig.
Du solltest Betreuunjsunterhalt für Dich beanspruchen, um dann großzüigg zu verzichten - als Gegenleistung für ein zügiges und erfolgreiches Studium.
Wenn ihr beide gleichermaßen betreut, dann könnten sich die gegenseitigen Ansprüche aufheben. Hängt aber m.W. vom Einkommen der jeweiligen Partei ab. Das ist vom Sorgerecht unabhäbgig.
Wenn Du denkst, die Alleinsorge zu beanspruchen, um das Kind ganz für Dich 'besitzen' zu können, um Dich so vor möglichen Unterhaltsansprüchen des Vaters drücken oder ggf. Einkommen generieren zu können, dann könnte Dir das ein aufmerksamer Anwalt des Vaters als Sorgerechtsmißbrauch links und rechts um die Ohren hauen. Ohnehin müssen sich Mütter nun genauer überlegen, was sie als trifftige Gründe gegen das Sorgerecht des Vater ins Felde führen.
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Du solltest Betreuunjsunterhalt für Dich beanspruchen, um dann großzüigg zu verzichten - als Gegenleistung für ein zügiges und erfolgreiches Studium.
Wenn ihr beide gleichermaßen betreut, dann könnten sich die gegenseitigen Ansprüche aufheben. Hängt aber m.W. vom Einkommen der jeweiligen Partei ab. Das ist vom Sorgerecht unabhäbgig.
Wenn Du denkst, die Alleinsorge zu beanspruchen, um das Kind ganz für Dich 'besitzen' zu können, um Dich so vor möglichen Unterhaltsansprüchen des Vaters drücken oder ggf. Einkommen generieren zu können, dann könnte Dir das ein aufmerksamer Anwalt des Vaters als Sorgerechtsmißbrauch links und rechts um die Ohren hauen. Ohnehin müssen sich Mütter nun genauer überlegen, was sie als trifftige Gründe gegen das Sorgerecht des Vater ins Felde führen.
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