09-09-2010, 15:03
Moin,
bitte mal hier schauen: KLICK
bzw die Stellungsnahme von heute lesen.
Im weiterführenden Teil steht dort:
"Prüfkriterien für die Erteilung der gemeinsamen Sorge:
• Hat der Vater sein Umgangsrecht wahrgenommen?
• Können Mutter und Vater sachlich kommunizieren?
• Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut?
• Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Noch Fragen?
bitte mal hier schauen: KLICK
bzw die Stellungsnahme von heute lesen.
Im weiterführenden Teil steht dort:
"Prüfkriterien für die Erteilung der gemeinsamen Sorge:
• Hat der Vater sein Umgangsrecht wahrgenommen?
• Können Mutter und Vater sachlich kommunizieren?
• Hat der Vater eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut?
• Hat der Vater regelmäßig Unterhalt gezahlt?"
Noch Fragen?