09-09-2010, 16:05
* die frage nach dem regelmässigen umgang finde ich legitim.
* sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
* bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
* wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
* sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
* bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
* wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht