09-09-2010, 16:46
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * die frage nach dem regelmässigen umgang finde ich legitim.
Nur dann, wenn Umgangssabotage mit Sanktionen belegt ist wie sie in anderen Ländern herrschen, z.B. Gefängnisstrafe.
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
Nur dann, wenn eine sanktionsbewehrte Verpflichtung zur Einigung besteht, wie sie in anderen Ländern herrscht.
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
Nur dann, wenn die Blockade dieser Bindung mit Sanktionen belegt ist wie sie in anderen Ländern herrschen.
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
Nur dann, wenn das auch für die Mutter gilt und ihr das Sorgerecht entzogen wird, sobald sie Sozialleistungen beantragt anstatt ihren Teil ihrer Verpflichtungen zu erfüllen. In letzter Konsequenz hiesse das: Vater ist pleite, Mutter beantragt ALG 2, Kind kommt ins Heim.