(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * die frage nach dem regelmässigen umgang finde ich legitim.
- und was ist, wenn "Mutter" boykottiert?
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * sachliche kommunikation (oder zumindest ein erkennbares bemühen) ist ein sehr grosser vorteil und es sollte bei schwierigkeiten definitiv für beide eine verpflichtung zu beratungsgesprächen geben.
- wow, und was ist, wenn "Mutter" streitet und bei Mediationen unbeirrbar auf ihrem Standpunkt: "Kein Umgang mit dem Vater!" beharrt?
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * bindungsqualität halte ich auch sinnvoll als kriterium, der/die sorgeberechtigte sollte jedoch nachweisen müssen, dass er/sie diesen prozess unterstützt.
- und was, wenn SIE es nicht tut?
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: * wenn die pflichtige person liquide ist und sich weigert den gesetzten kindesunterhalt zu zahlen, frage ich mich auch, wie sie denn ihrer sorgepflicht nachkommt und warum sie das sorgerecht haben will.
Ich zahle (seit Juni 2006) nicht, solange ich keinen menschenwürdigen Umgang bekomme. Basta!
(09-09-2010, 16:05)seeelig schrieb: ich sehe ein, dass es rahmenbedingungen geben muss, aber auch hier fehlt mir wieder die einzelfallprüfung an oberster stelle...
- finde ich auch! Jede "Mutter" sollte nach der Entbindung erst mal ihre Erziehungsfähigkeit nachweisen. Während der Schwangerschaft Pflichtteilnahme an einem Kurs: "Rechtliche und moralische Grundlagen der Mutterschaft", theoretische und praktische Prüfung, Kolloquium.
12 Monate nach der Geburt kann sie dann - bei exzellenter Führung - das Sorgerecht beantragen und muss es alle 6 Monate erneut bestätigen lassen
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