13-09-2010, 17:29
(13-09-2010, 15:45)PapaParis schrieb: Sorgerecht entscheidet das Land in dem das Kind zum Zeitpunkt der Trennung (egal ob verh. oder nicht) seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Geht es Ihrer Grosstante Bärbel in Linz mal schlecht, so geht sie mit Kinder auf Deine Erlaubnis nen 1/2 Jahr nach Ö, meldet die Kinder an und trennt sich, thats it, Game over. Denn dann gilt auch für die Scheidung Österreich, die wenden dann halt internationales Privatrecht an, oder auch nicht. In Frankreich z.B. eher oder auch nicht, weil es keiner kennt ...
OK, das ist ein Problem.
Gibt es Gegenmaßnahmen?
Sie hat außerdem sogar auch noch einen Hauptwohnsitz in Österreich bei ihren Eltern gemeldet.
Hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile für mich?
(13-09-2010, 15:45)PapaParis schrieb: Und Du nimmst dieses Rollenmodell auch noch an, weil Du ja mehr verdienst. Wäre es da nach einer Trennung nicht wirklich gerecht wenn Du diese kostenlose Tätigkeit Deiner Ex durch einen kleinen Unterhalt honorierst ...
Sie profitiert durch mich genug, dass diese Tätigkeiten leicht wieder aufwiegt. Spätestens wenn ich mal ein Eigenheim habe, profitiert sie umgemein davon, dass sie keine Miete zahlen muss.
Ich denke damit sind diese Tätigkeiten mehr als abgegolten.